ERklärung zur Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.burgwaldschule-wetter.de veröffentlichte Webseite.

 Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4

der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.04.2023 durchgeführten Selbstbewertung.


Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.


Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

1. Barriere:

  • a. Beschreibung: Die Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt, Bilder weisen im allgemeinen fehlende Titel und Alt-Texte auf.
  • b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter der Schule werden die Infografiken und Bilder nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

 

2. Barriere: 

  • a. Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
  • b. Maßnahmen: Die zuständige Mitarbeiterin der Schule werden diese Mängel nach und nach beheben.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es sich um eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §10 Absatz 2 LBGG darstellen würde.

 

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Webseite hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Burgwaldschule kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Datein und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Burgwaldschule Wetter auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Schule überarbeitet werden. Die Schule ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch gesetzlich vorgeschriebene Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Burgwaldschule Wetter bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfallen würde.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.09.2023 erstellt und zuletzt am 13.09.2023 überprüft

und aktualisiert. 

Der Webauftritt wurde mit ausgewählten Kriterien der WCAG 2.1 nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a auf die Barrierefreiheit überprüft.


Anfragen und Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

 Ansprechperson Barrierefreiheit der Burgwaldschule Wetter: Katrin Scholze


Barriere melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann nutzen Sie unser Feedback-Formular, um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

 

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

 

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de